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Welche Rolle spielen „Patientenverfügung“ und „Ärztliche Notfallanordnung“ (ÄNO)?

Verfasst: 5. Mai 2020, 12:56
von Bessenich
In der Intensivmedizin kommt der Patientenverfügung und dem „mutmaßlichen Willen“ des Patienten/ der Patientin eine besondere Bedeutung zu, weil der/die Patient/in sich häufig nicht mehr selbst äußern kann. Durch die Patientenverfügung nach § 1901 a BGB kann jeder Bürger, der einwilligungsfähig ist, im Voraus schriftlich bestimmen, dass er bestimmte ärztliche Eingriffe und Behandlungen untersagt (z.B. künstliche Beatmung).

In den Empfehlungen verschiedener Fachgesellschaften (DIVI) wird der Patientenverfügung eine entscheidende Rolle zugeschrieben (unter Nr. 2 Allgemeine Grundsätze der Entscheidungsfindung und in der Dokumentationshilfe unter Evaluation klinischer Erfolgsaussichten). Es wird davon ausgegangen, dass das Vorliegen einer Patientenverfügung, die beispielsweise künstliche Beatmung ablehnt, auch die Ablehnung einer Intensivtherapie im Kontext der Covid-19-Erkrankung implizieren kann. Es bleibt dabei unbeachtet, dass nahezu keine der derzeit vorliegenden Patientenverfügung eine Covid-19-Erkrankung vor Augen hatte.

Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen festgelegt, dass die Patientenverfügung konkrete Entscheidungen des/der Betroffenen beschreiben muss und zwar in Bezug auf die Art der Erkrankung, Art der Behandlungssituation und Art und Dauer der ärztlichen Maßnahmen. § 1901 a Abs. 2 BGB bestimmt eindeutig, dass die Patientenverfügung nur dann zu berücksichtigen ist, wenn „die Festlegungen einer Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen“. Stets ist deshalb der Arzt im Umgang mit der Patientenverfügung verpflichtet zu prüfen, ob die konkrete Situation in der sich der/die Patient/in befindet, wie z.B. eine Covid-19-Erkrankung, überhaupt in der Patientenverfügung gemeint war.

Im Forum soll das Thema der Patientenverfügung sowie der Ärztlichen Notfallanordnung im Kontext von Triage und Behinderung genauer betrachtet und diskutiert werden.

Re: Welche Rolle spielen „Patientenverfügung“ und „Ärztliche Notfallanordnung“ (ÄNO)?

Verfasst: 25. Mai 2020, 23:42
von CarolaNacke
Ich habe mit meiner befreundeten RÄ (ist auch meine Vorsorgebevollmächtigte) meine Patientenverfügung bearbeitet und für den Fall der Erkrankung an Corona ausser Kraft gesetzt mit Datum und Uhrzeit und alle mich behandelnden Ärzten und Familienmitgliedern Bescheid gegeben das Ich eine Behandlung wünsche!
Hoffe das reicht!