Wer trifft die Priorisierungs-Entscheidungen in der Notfallsituation?
Verfasst: 5. Mai 2020, 12:56
Entscheidungen über medizinische Behandlungen in der Regelsituation sollen nach modernem Verständnis durch die sogenannte „Partizipative Entscheidungsfindung“ (Shared decision making) zwischen Ärzt*innen und Patient*innen erfolgen. Wie aber soll man in einer Ausnahmesituation entscheiden, wenn es keine Vorab-Festlegungen, etwa in Form einer Patientenverfügung gibt? Im Transplantationsgesetz (TPG) beispielsweise sollen bei Organspenden die „nächsten Angehörigen“, dem (mutmaßlichen) Willen des Verstorbenen entsprechend entscheiden. Wer aber entscheidet in der Intensivmedizin unter zeitlichem Druck? Eine Einzelperson, die die Beatmungsgeräte verteilt? Ein festgelegtes Medizin-Team? Eine Ethik-Kommission?
In den Empfehlungen der medizinischen Fachgesellschaften sollen Priorisierungs-Entscheidungen nach dem „Mehraugen-Prinzip“ getroffen werden. Dabei wird vorrangig an drei Personengruppen gedacht, wobei die aktualisierte Fassung der DIVI leichte Erweiterungen im Vergleich zur Ursprungsfassung vornimmt. Diese Erweiterungen sind im Nachstehenden kursiv gefasst. Es geht um die Beteiligung:
• „von möglichst zwei intensivmedizinisch erfahrenen Ärzten, einschließlich Primär- und Sekundärbehandler beteiligter Fachgebiete,
• von möglichst einem erfahrenen Vertreter der Pflegenden,
• ggf. von weiteren Fachvertretern (z.B. klinische Ethik).“
Die Entscheidungen sollen nach Vorstellung der Fachgesellschaften nach Möglichkeit „im Konsens“ getroffen werden und bei Dissens sollen die jeweiligen Kliniken „angemessene Vorgehensweisen“ festlegen. Die getroffenen Entscheidungen sollen dann „transparent gegenüber Patienten, Angehörigen“ kommuniziert werden.
Warum aber werden die direkt Betroffenen und ihre Angehörigen bei Entscheidungen nicht in das „Mehraugen-Prinzip“ einbezogen?
Außerdem stellt sich die Frage, was wirklich bei den Dissensen in den jeweiligen Kliniken geschieht und was unter „angemessen Vorgehensweisen“ zu verstehen ist: Geht es um Mehrheitsentscheidungen?
Gibt es also Menschen, die berechtigt sind, solche Priorisierungs-Entscheidungen in einer Notfallsituation zu treffen? Wenn ja, welche sind dies und wie viele sollten es sein? Nach welchen Verfahrensweisen werden diese Entscheidungen dann getroffen?
In den Empfehlungen der medizinischen Fachgesellschaften sollen Priorisierungs-Entscheidungen nach dem „Mehraugen-Prinzip“ getroffen werden. Dabei wird vorrangig an drei Personengruppen gedacht, wobei die aktualisierte Fassung der DIVI leichte Erweiterungen im Vergleich zur Ursprungsfassung vornimmt. Diese Erweiterungen sind im Nachstehenden kursiv gefasst. Es geht um die Beteiligung:
• „von möglichst zwei intensivmedizinisch erfahrenen Ärzten, einschließlich Primär- und Sekundärbehandler beteiligter Fachgebiete,
• von möglichst einem erfahrenen Vertreter der Pflegenden,
• ggf. von weiteren Fachvertretern (z.B. klinische Ethik).“
Die Entscheidungen sollen nach Vorstellung der Fachgesellschaften nach Möglichkeit „im Konsens“ getroffen werden und bei Dissens sollen die jeweiligen Kliniken „angemessene Vorgehensweisen“ festlegen. Die getroffenen Entscheidungen sollen dann „transparent gegenüber Patienten, Angehörigen“ kommuniziert werden.
Warum aber werden die direkt Betroffenen und ihre Angehörigen bei Entscheidungen nicht in das „Mehraugen-Prinzip“ einbezogen?
Außerdem stellt sich die Frage, was wirklich bei den Dissensen in den jeweiligen Kliniken geschieht und was unter „angemessen Vorgehensweisen“ zu verstehen ist: Geht es um Mehrheitsentscheidungen?
Gibt es also Menschen, die berechtigt sind, solche Priorisierungs-Entscheidungen in einer Notfallsituation zu treffen? Wenn ja, welche sind dies und wie viele sollten es sein? Nach welchen Verfahrensweisen werden diese Entscheidungen dann getroffen?