Wie können Menschenwürde, Persönlichkeitsrechte und Transparenz bei Priorisierungs-Entscheidungen gewährleistet werden?
In unserem Grundgesetz (GG) steht die Menschenwürde als umfassendes, nicht eingeschränktes und unveränderliches Grundrecht in Artikel 1 Abs. 1 GG ganz vor-ne. Das Recht der Menschenwürde beginnt bereits vor der Geburt und geht über den Tod hinaus. In welchem Verhältnis steht dieses Grundrecht zu den anderen Grundrechten, insbesondere zum Recht auf Leben? Ist das Recht auf Leben höher zu bewerten als die übrigen Grundrechte? Wie können die Menschenwürde und Persönlichkeitsrechte bei Priorisierungsentscheidungen berücksichtigt werden? Kann es eine Rahmengesetzgebung geben, mit der der Deutsche Bundestag zum Schutze der Menschenwürde die handelnden Ärzte zwingt, im Triage-Fall die Vorgaben des Grundgesetzes einzuhalten? Wie können deren Entscheidungen transparent und nachvollziehbar ausgestaltet werden?
Wie können Menschenwürde, Persönlichkeitsrechte und Transparenz bei Priorisierungs-Entscheidungen gewährleistet werden?
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Re: Wie können Menschenwürde, Persönlichkeitsrechte und Transparenz bei Priorisierungs-Entscheidungen gewährleistet werd
Ein herzliches Hallo an alle Teilnehmer der Diskussion.
Kurz zu mir: Ich bin 54 Jahre alt und lebe seit über 10 Jahren in einer Familie zusammen mit meiner
Partnerin, zwei Teenagern, im süddeutschen Raum. Beruflich bin ich mehrseitig qualifiziert, darunter im
Bereich kaufmännischer Verwaltung und EDV.
Bevor ich Euch mit meiner Meinung „belaste“, möchte ich meine grundsätzlichen Werte hierzu
beschreiben:
a) Das höchste Gut, welches wir haben ist das „Leben“.
b) Die Diskussion sollte sich aber nicht darum drehen, ein Grundrecht - Menschenrecht auf Leben -
gegen ein anderes Menschenrecht auf Würde, gegenseitig abzuwägen, weil beides in Einklang
erdacht wurde. Also geht es hier jeweils um das Menschenrecht, und zwar auf ein
„Leben in Würde“. Dies sollte man immer vor Augen haben.
c) Diese beiden Dinge aufzuspalten und quasi gegeneinander „auszuspielen“ war, nach meiner
Ansicht nach niemals der Gedanke der Gründerväter-/und Mütter des GG. Es geht und ging
also immer um ein Zusammenspiel dieser Menschenrechte. Nämlich: „Auf ein Leben in Würde.“
Die Frage:
„Wie können Menschenwürde, Persönlichkeitsrechte und Transparenz bei Priorisierungs-Entscheidungen
gewährleistet werden?“...
…
beinhaltet nach meiner Auffassung schon einen inhaltlichen Widerspruch, denn…
Menschenwürde, Persönlichkeitsrechte und Transparenz stehen grundsätzlich in einem inhaltlichen
Widerspruch zu Priorisierungsentscheidungen. Dies scheint wohl das Dilemma zu sein, weil eine
Priorisierungsentscheidung bedeutet, dass ich, aus welchen Gründen auch immer, den einen Menschen
gegenüber einem anderen Menschen, bevorzugen würde.
Dies bezeichne ich, aus welchem Grunde man auch immer eine Priorisierung vornehmen würde, nicht als
„human“ und auch nicht als menschenwürdig. Eine Bevorzugung einer Person mit der Begründung
„Menschenrecht auf Leben“ kann ich insoweit nicht nachvollziehen, weil jeder Mensch das gleiche Recht
auf Leben innehat.
…
und zwar unabhängig von: Alter, unabhängig vom Grad der Behinderung, unabhängig von Vorerkrankungen,
unabhängig von Risikogruppe unabhängig von Religion, und unabhängig von Amt/Stand/Beruf des jeweiligen
Patienten, sowie sonstigen persönlichen Eigenschaften (also unabhängig von Geschlecht, Religion, Sexualität,
politische Präferenz).
…
Wenn Ressourcen knapp werden kann man doch nur danach vorgehen, wo die dringendste Lebensgefahr
besteht, um und dann, die dort jeweilige dringendste Lebensgefahr, zu beseitigen.
…
Ich sehe dies als wesentliches Merkmal eines „Dringlichkeitsprinzips“.
Ein vorheriges Abwägen oder der Blick in die Zukunft (klinische Erfolgsaussicht) ist zu spekulativ und kann nicht
zweifelsfrei, geschweige denn rechtssicher,… geschweige denn gleichgerecht,... beurteilt werden.
Zu „klinische Erfolgsaussichten“:
Dies erscheint mir nicht näher definierbar zu sein, da dies selbst erfahrene Ärzte sehr wahrscheinlich nur
unzureichend und nicht immer definitiv beurteilen können. Der klinische Erfolg ist, nach meiner Ansicht,
weder sicher, für den einen, noch für den anderen Patienten, bei Ressourcenknappheit (Zeitdruck, etc.)
zielführend feststellbar.
Begründung: Es spielen hier sehr viele Faktoren ein, um eine klinische Erfolgsaussicht sicher feststellen zu können.
Dies gleicht einem Blick in die Glaskugel, da diese Prognose wohl manchmal auch von einer subjektiven Größe abhängt:
Der jeweiligen subjektiven Konstitution, wohl auch der subjektiven Kämpfer- und Überlebens-Ausdauer.
Anders ausgedrückt, der subjektiven Überlebenskraft, der/des jeweiligen Patientin/Patienten.
Welche Ärtzin/welcher Arzt kann derart tief in die Seele eines Menschen blicken?
Hier habe ich eine Frage an weitere medizinische Fachkräfte: Besteht nicht, nach neuerer med. Erkenntnis, auch
ein Zusammenhang zwischen einer robusten seelischen Verfassung („Lebenswille“, etc.) und der Immunabwehr?
Falls die Antwort „ja“ wäre, dann kann man m.E. (meines Erachtens) das Kriterium „klinische Erfolgsaussicht“ gar
nicht zur Beurteilung herangezogen werden, da diese Einschätzung zu komplex wäre und eine Bewertung hierzu nicht
objektiv messbar wäre.
Eine „klinische Erfolgsaussicht“ kann nicht immer unbedingt objektiv und nicht immer neutral (wertefrei) in Aussicht
gestellt werden. Weil dies von einem komplexen Gesundheitszustand der/des Patientin/Patienten auf der einen Seite
- und von einer jeweilig komplexen Beurteilung der/des jeweiligen Ärztin/Arztes, - auf der anderen Seite, abhängt.
Keinesfalls kann deshalb eine „klinische Erfolgsaussicht“ unter Ressourcenknappheit, darunter wesentlich:
Unter Zeitmangel, festgestellt werden.
Eine „klinische Erfolgsaussicht“ wird, meiner Meinung nach, nie gleichmäßig bzw. gleichgerecht eingeschätzt werden können.
Diese Entscheidung wird höchstwahrscheinlich jeweils unterschiedlich, zugunsten des Einen oder zugunsten des Anderen
Patienten ausfallen.
Fazit:
a) Eine schwerwiegende Priorisierungsentscheidung allein, bzw. vorwiegend auf Grund von „klinischen Erfolgsaussichten“
vorzunehmen, widerspricht nach meiner Auffassung, der Menschenwürde und den Persönlichkeitsrechten.
b) Jeder Mensch hat wertfrei das unabdingbare Recht auf ein würdiges Leben.
c) Eine Wertung (Priorisierung) über das Leben bzw. eine Wertung darüber, wer welche lebens-
entscheidende Maßnahmen, nach Kriterien jeglicher Art, vorab erhalten soll, stellt eine Präferenz
dar, welche gem. dem GG nicht hinnehmbar ist. Ausnahme: Es gilt bei Ressourcenknappheit das
gefährdetste Leben zuerst zu retten. (Dringlichkeitsprinzip)
e) Beim Dringlichkeitsprinzip sollte es darum gehen, dass die dringendste Lebenserhaltung, der/dem
zusteht, welche/r objektiv und tatsächlich am ehesten vom Tod bedroht ist.
d) Diese Wertung, ob das Leben der/des Einen - auf Grund von welcher (unzulässiger) Priorisierung
auch immer - gegenüber dem Leben eines anderen Menschen, höher oder niedriger einzuschätzen
wäre, steht keinem Menschen, keinem Gericht und keiner Regierung zu.
„Ich möchte mit meine Meinung alle Regeln der Diskussion einhalten und niemanden beleidigen oder zu Nahe treten.
Sollten Teile meiner Ansichten falsch bzw. regelwidrig sein, bitte ich Sie, mich höflich darauf hinzuweisen.
Falls ich falsch gelegen haben sollte, korrigiere ich dies selbstverständlich, sobald mir die Erkenntnis vorliegt.
„Ich beabsichtige mit meiner Meinung, alle Regeln der Diskussion einzuhalten und niemanden beleidigen oder zu Nahe treten
zu wollen. Ich sehe jeden Menschen als gleichberechtigt an und schätze jede nicht-rassistische, und jede nicht-beleidigende
Meinung. Ich halte mich bewusst an geltende Regeln und Gesetze." Der Text soll im Sinne von "geschlechterneutral" stehen und
umfasst: "w", "m" und "d" gleichberechtigt.
Ich stelle dies hier zur freien Diskussion und freue
mich natürlich sehr, falls jemand meine Ansichten bestätigt oder ergänzt.“
Kurz zu mir: Ich bin 54 Jahre alt und lebe seit über 10 Jahren in einer Familie zusammen mit meiner
Partnerin, zwei Teenagern, im süddeutschen Raum. Beruflich bin ich mehrseitig qualifiziert, darunter im
Bereich kaufmännischer Verwaltung und EDV.
Bevor ich Euch mit meiner Meinung „belaste“, möchte ich meine grundsätzlichen Werte hierzu
beschreiben:
a) Das höchste Gut, welches wir haben ist das „Leben“.
b) Die Diskussion sollte sich aber nicht darum drehen, ein Grundrecht - Menschenrecht auf Leben -
gegen ein anderes Menschenrecht auf Würde, gegenseitig abzuwägen, weil beides in Einklang
erdacht wurde. Also geht es hier jeweils um das Menschenrecht, und zwar auf ein
„Leben in Würde“. Dies sollte man immer vor Augen haben.
c) Diese beiden Dinge aufzuspalten und quasi gegeneinander „auszuspielen“ war, nach meiner
Ansicht nach niemals der Gedanke der Gründerväter-/und Mütter des GG. Es geht und ging
also immer um ein Zusammenspiel dieser Menschenrechte. Nämlich: „Auf ein Leben in Würde.“
Die Frage:
„Wie können Menschenwürde, Persönlichkeitsrechte und Transparenz bei Priorisierungs-Entscheidungen
gewährleistet werden?“...
…
beinhaltet nach meiner Auffassung schon einen inhaltlichen Widerspruch, denn…
Menschenwürde, Persönlichkeitsrechte und Transparenz stehen grundsätzlich in einem inhaltlichen
Widerspruch zu Priorisierungsentscheidungen. Dies scheint wohl das Dilemma zu sein, weil eine
Priorisierungsentscheidung bedeutet, dass ich, aus welchen Gründen auch immer, den einen Menschen
gegenüber einem anderen Menschen, bevorzugen würde.
Dies bezeichne ich, aus welchem Grunde man auch immer eine Priorisierung vornehmen würde, nicht als
„human“ und auch nicht als menschenwürdig. Eine Bevorzugung einer Person mit der Begründung
„Menschenrecht auf Leben“ kann ich insoweit nicht nachvollziehen, weil jeder Mensch das gleiche Recht
auf Leben innehat.
…
und zwar unabhängig von: Alter, unabhängig vom Grad der Behinderung, unabhängig von Vorerkrankungen,
unabhängig von Risikogruppe unabhängig von Religion, und unabhängig von Amt/Stand/Beruf des jeweiligen
Patienten, sowie sonstigen persönlichen Eigenschaften (also unabhängig von Geschlecht, Religion, Sexualität,
politische Präferenz).
…
Wenn Ressourcen knapp werden kann man doch nur danach vorgehen, wo die dringendste Lebensgefahr
besteht, um und dann, die dort jeweilige dringendste Lebensgefahr, zu beseitigen.
…
Ich sehe dies als wesentliches Merkmal eines „Dringlichkeitsprinzips“.
Ein vorheriges Abwägen oder der Blick in die Zukunft (klinische Erfolgsaussicht) ist zu spekulativ und kann nicht
zweifelsfrei, geschweige denn rechtssicher,… geschweige denn gleichgerecht,... beurteilt werden.
Zu „klinische Erfolgsaussichten“:
Dies erscheint mir nicht näher definierbar zu sein, da dies selbst erfahrene Ärzte sehr wahrscheinlich nur
unzureichend und nicht immer definitiv beurteilen können. Der klinische Erfolg ist, nach meiner Ansicht,
weder sicher, für den einen, noch für den anderen Patienten, bei Ressourcenknappheit (Zeitdruck, etc.)
zielführend feststellbar.
Begründung: Es spielen hier sehr viele Faktoren ein, um eine klinische Erfolgsaussicht sicher feststellen zu können.
Dies gleicht einem Blick in die Glaskugel, da diese Prognose wohl manchmal auch von einer subjektiven Größe abhängt:
Der jeweiligen subjektiven Konstitution, wohl auch der subjektiven Kämpfer- und Überlebens-Ausdauer.
Anders ausgedrückt, der subjektiven Überlebenskraft, der/des jeweiligen Patientin/Patienten.
Welche Ärtzin/welcher Arzt kann derart tief in die Seele eines Menschen blicken?
Hier habe ich eine Frage an weitere medizinische Fachkräfte: Besteht nicht, nach neuerer med. Erkenntnis, auch
ein Zusammenhang zwischen einer robusten seelischen Verfassung („Lebenswille“, etc.) und der Immunabwehr?
Falls die Antwort „ja“ wäre, dann kann man m.E. (meines Erachtens) das Kriterium „klinische Erfolgsaussicht“ gar
nicht zur Beurteilung herangezogen werden, da diese Einschätzung zu komplex wäre und eine Bewertung hierzu nicht
objektiv messbar wäre.
Eine „klinische Erfolgsaussicht“ kann nicht immer unbedingt objektiv und nicht immer neutral (wertefrei) in Aussicht
gestellt werden. Weil dies von einem komplexen Gesundheitszustand der/des Patientin/Patienten auf der einen Seite
- und von einer jeweilig komplexen Beurteilung der/des jeweiligen Ärztin/Arztes, - auf der anderen Seite, abhängt.
Keinesfalls kann deshalb eine „klinische Erfolgsaussicht“ unter Ressourcenknappheit, darunter wesentlich:
Unter Zeitmangel, festgestellt werden.
Eine „klinische Erfolgsaussicht“ wird, meiner Meinung nach, nie gleichmäßig bzw. gleichgerecht eingeschätzt werden können.
Diese Entscheidung wird höchstwahrscheinlich jeweils unterschiedlich, zugunsten des Einen oder zugunsten des Anderen
Patienten ausfallen.
Fazit:
a) Eine schwerwiegende Priorisierungsentscheidung allein, bzw. vorwiegend auf Grund von „klinischen Erfolgsaussichten“
vorzunehmen, widerspricht nach meiner Auffassung, der Menschenwürde und den Persönlichkeitsrechten.
b) Jeder Mensch hat wertfrei das unabdingbare Recht auf ein würdiges Leben.
c) Eine Wertung (Priorisierung) über das Leben bzw. eine Wertung darüber, wer welche lebens-
entscheidende Maßnahmen, nach Kriterien jeglicher Art, vorab erhalten soll, stellt eine Präferenz
dar, welche gem. dem GG nicht hinnehmbar ist. Ausnahme: Es gilt bei Ressourcenknappheit das
gefährdetste Leben zuerst zu retten. (Dringlichkeitsprinzip)
e) Beim Dringlichkeitsprinzip sollte es darum gehen, dass die dringendste Lebenserhaltung, der/dem
zusteht, welche/r objektiv und tatsächlich am ehesten vom Tod bedroht ist.
d) Diese Wertung, ob das Leben der/des Einen - auf Grund von welcher (unzulässiger) Priorisierung
auch immer - gegenüber dem Leben eines anderen Menschen, höher oder niedriger einzuschätzen
wäre, steht keinem Menschen, keinem Gericht und keiner Regierung zu.
„Ich möchte mit meine Meinung alle Regeln der Diskussion einhalten und niemanden beleidigen oder zu Nahe treten.
Sollten Teile meiner Ansichten falsch bzw. regelwidrig sein, bitte ich Sie, mich höflich darauf hinzuweisen.
Falls ich falsch gelegen haben sollte, korrigiere ich dies selbstverständlich, sobald mir die Erkenntnis vorliegt.
„Ich beabsichtige mit meiner Meinung, alle Regeln der Diskussion einzuhalten und niemanden beleidigen oder zu Nahe treten
zu wollen. Ich sehe jeden Menschen als gleichberechtigt an und schätze jede nicht-rassistische, und jede nicht-beleidigende
Meinung. Ich halte mich bewusst an geltende Regeln und Gesetze." Der Text soll im Sinne von "geschlechterneutral" stehen und
umfasst: "w", "m" und "d" gleichberechtigt.
Ich stelle dies hier zur freien Diskussion und freue
mich natürlich sehr, falls jemand meine Ansichten bestätigt oder ergänzt.“